1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) gelten für alle Tattoo- und Piercing-Dienstleistungen, die von der Küstenjunge GmbH Glorious Art (im Folgenden “Studio”) erbracht werden. Mit Inanspruchnahme der Dienstleistungen erkennt der Kunde/die Kundin diese AGB vollumfänglich an.
1.2 Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden/der Kundin sind nur wirksam, wenn sie vom Studio schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden/der Kundin werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden/der Kundin durch das Studio bedarf es nicht.
1.4 Die Dienstleistungen des Studios sind freibleibend und unverbindlich.
1.5 Umtausch: Körperschmuck ist vom Umtausch ausgeschlossen.
1.6 Durch das Tragen von Körperschmuck entstehen Beschädigungen und Abnutzungen sowie Materialveränderungen aufgrund der mechanischen Belastung und äußeren Einflüssen. Diese sind keine Gewährleistungs- und auch kein Garantieansprüche, sondern der durch den Kunden selbst verursachten Verwendung (tragen als Körperschmuck) zuzuordnen und in dessen alleiniger Verantwortung. Das Studio übernimmt hierfür keine Ansprüche.
1.7 Für den Schmuck und dessen Verwendung und Passform und Verträglichkeit kann auch bei Beratung vor Ort keine Garantie oder Haftung übernommen werden, da man den Größen-Durchmesser nicht exakt bestimmen kann und diese individuellen Präferenzen unterliegen. Ein Umtausch ist hier auch ausgeschlossen, sollte ein Schmuck, warum auch immer, nicht in gewünschter Form verkauft worden sein.
1.8 Vertragspartner für Tätowierungen ist ausschließlich der Tätowierer selbst. Die Küstenjunge GmbH stellt ausschließlich die Räumlichkeiten zur Verfügung. Sowohl Endkunde als auch Tätowierer sind Kunden der Küstenjunge GmbH.
2.1 Das Studio informiert jeden Kunden/jede Kundin ausführlich über Pflegehinweise zur Nachbehandlung des Piercings. Eine Pflegeanleitung wird vor oder nach dem Piercen ausgehändigt und das Studio steht jederzeit für Fragen zur Verfügung. Die Pflegeanleitung ist auch jederzeit papierlos über die Webpage abrufbar. Des Weiteren werden Kunden/Kundinnen im Vorhinein über die Risiken des Piercens informiert und die mit dem jeweiligen Piercing einhergehende spezielle Handhabung und Pflege.
2.2 Dem Kunden/der Kundin wird eine Einverständniserklärung ausgehändigt, welche vor dem Piercen vom Kunden/der Kundin (ggf. dem Erziehungsberechtigten) wahrheitsgemäß ausgefüllt werden muss.
2.3 Für ein Piercing muss der Kunde/die Kundin mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Dienstleistungserbringung wird ausschließlich im Beisein eines Erziehungsberechtigten durchgeführt, und beide müssen sich ausweisen können (Geburtsurkunde). Ab 16 Jahren reicht eine mitgeführte Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten und dessen Ausweiskopie aus. Ab 18 Jahren reicht es aus, wenn der Kunde/die Kundin einen gültigen Lichtbildausweis mit sich führt.
2.4 Tätowierungen werden ausschließlich ab 18 Jahren durchgeführt. Eine Terminvergabe ist vorab möglich, jedoch wird der Stichtermin frühestens am 18. Geburtstag durchgeführt. Der Kunde/die Kundin hat einen gültigen Lichtbildausweis mitzuführen. Ausgenommen hiervon sind Ausbesserungen oder Korrekturen von Fremdarbeiten oder Dienstleistungen, die dazu dienen, den körperlichen oder seelischen Gesundheitszustand wiederherzustellen. In diesem Fall muss ein Erziehungsberechtigter während der gesamten Dienstleistung vor Ort sein und sich ausweisen können.
2.5 Das Studio behält sich vor, bei Minderjährigen weitere Daten zu überprüfen, gegebenenfalls die Erziehungsberechtigten vorab zu kontaktieren. Bei Zweifel über die Echtheit der Dokumente wird die Dienstleistung verweigert.
2.6 Es wird darauf hingewiesen, dass das Vortäuschen oder Manipulieren von Ausweisdokumenten eine Straftat darstellt. In diesem Fall behält sich das Studio vor, den Sachverhalt zur Anzeige zu bringen.
3.1 Die Küstenjunge GmbH & Glorious Art pierct/tätowiert keine Personen:
die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen,
die sich in einer instabilen psychischen / physischen Verfassung befinden,
bei denen eine Schwangerschaft vorliegt.
3.2 Die Küstenjunge GmbH & Glorious Art behält sich vor, im Namen ihrer Mitarbeiter/innen Personen mit folgenden Krankheiten nicht zu behandeln:
Bluterkrankheit (Hämophilie),
Zuckerkrankheit (Diabetes Mellitus),
Hepatitis,
HIV,
Allergien,
Geschlechtskrankheiten,
chronische oder akute Erkrankungen,
Immunschwächen (angeborene oder durch Medikamente hervorgerufene Immundefizienz- oder Autoimmunerkrankungen).
Die Liste der Kontraindikationen ist nicht abschließend.
Die Entscheidung obliegt ausschließlich der behandelnden Person. Das Studio ist in diesen Fällen nicht weisungsbefugt, da ein erhöhtes Risiko für den Kunden/die Kundin oder den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin besteht.
3.3 Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, gegenüber Küstenjunge GmbH & Glorious Art seiner/ihrer Informationspflicht nachzukommen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
3.4 Die Küstenjunge GmbH & Glorious Art behält sich das Recht vor, Kunden/Kundinnen unbegründet abzulehnen.
3.5 Die jeweiligen Seuchen- und Pandemiebestimmungen gelten als Mindestanforderungen und können vom Studio zum Wohle der Gesundheit aller noch verschärft werden.
3.6 Maskenpflicht für Kunden/Kundinnen.
3.7 Maskenpflicht für alle Menschen in den Geschäftsräumen.
3.8 Kann ein Piercing/ein Tattoo aus anatomischen Gründen nicht gestochen werden oder ist aus moralischen Gründen nicht vertretbar, kann der Piercer/der Tätowierer jederzeit die Dienstleistung verweigern.
3.9 Ist der Kunde/die Kundin verhaltensauffällig oder zeigt Tendenzen, dass er/sie mit der Situation als solches oder dem Piercen/dem Tätowieren selbst bzw. der Nachbehandlung des Piercings/Tattoos überfordert ist, dann kann der Piercer/der Tätowierer jederzeit die Dienstleistung verweigern.
3.10 Der Piercer/der Tätowierer übernimmt keine Kosten aus der Anreise eines Kunden und damit verbundenen Schadensersatzforderungen, sollte eine Dienstleistung (Piercing/Tattoo) nicht durchgeführt werden, aus welchem Grund auch immer (Krankheit, Öffnungszeiten, Ausfälle, frühere Schließungen etc.).
4.1 Termine werden bei der Küstenjunge GmbH & Glorious Art verbindlich vergeben.
4.2 Eine Terminvereinbarung kann telefonisch, schriftlich, online oder persönlich erfolgen. Die Terminbestätigung erfolgt durch das Studio. Sollte ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, behält sich das Studio vor, eine Stornierungsgebühr zu berechnen.
4.3 Für die Terminvergabe für ein Tattoo wird eine Reservierungsgebühr, abhängig von der Projektgröße, fällig. Diese Gebühr wird bei der letzten Sitzung/Projektabschluss vollumfänglich verrechnet. Es entstehen hierdurch keine Zusatzkosten.
4.4 Eine Stornierung eines Piercingtermins muss mindestens 24 Stunden vor Beginn des Termins erfolgen.
4.5 Terminverlegungen bei Tattoos sind ausschließlich schriftlich per E-Mail mitzuteilen. Eine Verlegung des Termins muss mindestens 3 Werktage vor dem Termin erfolgen, andernfalls behält sich das Studio vor, die geleistete Reservierungsgebühr einzubehalten.
4.6 Absage/Stornierung von Tattoo-Terminen:
Bei einer kurzfristigen Absage/Stornierung des Termins (weniger als 14 Tage vor dem Termin) verfällt die Reservierungsgebühr, da dem Studio seit der Terminvereinbarung unterschiedliche Kosten entstanden sind, wie z. B. für die Projekterfassung, Terminplanung und Personalkosten.
Sollte es krankheitsbedingt zu einer kurzfristigen Absage/Stornierung durch den Kunden kommen, erklärt sich das Studio aus Kulanz bereit, nach Erhalt eines ärztlichen Attests die Reservierungsgebühr zu reaktivieren.
Bei rechtzeitiger Absage/Stornierung eines Termins (mehr als 14 Tage vor dem Termin) bleibt die geleistete Reservierungsgebühr aus Kulanz 3 Jahre im Kundenkonto bestehen und kann auf andere Projekte angerechnet oder für andere Produkte und Dienstleistungen des Studios verwendet werden.
Bei Nichterscheinen zu einem Tattootermin verfällt mindestens die Reservierungsgebühr. Das Studio behält sich vor, den vollen Preis als Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.
Eine Auszahlung oder Erstattung der geleisteten Reservierungsgebühr ist nicht möglich.
4.7 Bei Terminabbruch durch den Kunden/die Kundin aus welchen Gründen auch immer, sind die bis dahin entstandenen Kosten von ihm/ihr zu tragen. Das Studio behält sich vor, weitere Kosten für den Umsatzausfall in Rechnung zu stellen.
4.8 Sollte am Termin festgestellt werden, dass der Kunde/die Kundin alkoholisiert ist und/oder unter Drogeneinfluss steht, wird der Termin verweigert und/oder abgebrochen. Der Kunde/die Kundin hat in diesem Fall den veranschlagten Preis in voller Höhe zu begleichen.
5.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht die Fälligkeit unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung.
5.2 Die Piercingpreise sind im Studio ausgehängt und auf der Webseite zu finden, ebenso werden diese bei der Terminvereinbarung genannt. Änderungen der Preise sind auch nach der Buchung bis zum Termin selbst jederzeit ohne Ankündigung vorbehalten.
5.3 Es gibt keine unentgeltlichen Leistungen im Studio! Kann ein Kunde/eine Kundin die Leistung nicht bezahlen oder nicht vollständig bezahlen, so verpflichtet sich dieser, seine Daten und ein Pfand zu hinterlassen. Die Bezahlung muss spätestens am nächsten Werktag erfolgen, sonst werden 5% Verzugszinsen fällig und ggf. ein Inkasso betrieben.
5.4 Beim Verlassen des Studios ohne Bezahlen der Dienstleistung behält sich das Studio vor, den Sachverhalt zur Anzeige zu bringen.
6. Honorar & Fälligkeit für Tattoos:
6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht die Fälligkeit unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung.
6.2 Es gibt keine unentgeltlichen Leistungen im Studio! Kann ein Kunde/eine Kundin die Leistung nicht bezahlen oder nicht vollständig bezahlen, so verpflichtet sich dieser, seine Daten und ein Pfand zu hinterlassen. Die Bezahlung muss spätestens am nächsten Werktag erfolgen, sonst werden 5% Verzugszinsen fällig und ggf. ein Inkasso betrieben.
6.3 Das Honorar für die erbrachte Dienstleistung wird im Vorfeld vereinbart und ist bei Dienstleistungserbringung fällig. Sollte es bei einem Termin zu Änderungswünschen kommen, wird der Preis dem Aufwand entsprechend angepasst. Bei spontanen Terminen, sogenannte “Walk-Ins”, hat der Kunde/die Kundin selbständig den Preis bei dem jeweiligen Tätowierer zu erfragen. Ein Versäumen der Preisabfrage entbindet nicht von der Zahlungspflicht für die erbrachte Dienstleistung.
6.4 Die Höhe des Honorars hängt von der Größe, dem Stil, der Komplexität und dem Aufwand des Tattoos ab. Die Terminzeit wird absichtlich durch das Studio mehr als ausreichend geplant, um gewissenhaft alle Qualitäts- und Hygienestandards einzuhalten und eventuelle Komplikationen abzudecken. Ein früheres Fertigstellen der Tätowierung stellt demnach keine Grundlage für eine Reduzierung des Preises dar.
6.5 Eine Sonderregelung sind sogenannte “Cover-Ups”, bei denen mit speziellen Techniken ein altes Tattoo verdeckt wird. Da die Deckkraft nicht im Vorfeld bestimmt werden kann, wird hier der Preis nach jeder Sitzung korrigiert. Es kann in diesem Fall zu erheblichen Mehrkosten kommen.
6.6 Ein weiterer Sonderfall sind nicht abschätzbare Komplikationen, die das Tätowieren extremst erschweren oder verzögern, wie z. B. starkes Ausbluten der Farbe, Zuckungen des Kunden oder Verhärtungen der Haut. In diesen Fällen behält sich das Studio bzw. der Artist vor, für den zusätzlichen Mehraufwand den Preis anzupassen.
6.7 Beim Verlassen des Studios ohne Bezahlen der Dienstleistung behält sich das Studio vor, den Sachverhalt zur Anzeige zu bringen.
7. Nachstechen von Tätowierungen:
7.1 Das Nachstechen von Fremdarbeiten ist grundsätzlich kostenpflichtig.
7.2 Das Nachstechen, sogenannte “Touch-Ups”, wird im Rahmen der Qualitätserfüllung vom Studio zeitnah kostenlos durchgeführt. Hierfür hat sich der Kunde/die Kundin 4-6 Wochen nach seinem Stichtermin mit dem Studio in Verbindung zu setzen. Das Studio prüft, ob ein Nachstechen notwendig ist und vergibt zeitnah einen Termin für die Durchführung.
7.3 Ausgenommen vom kostenlosen Nachstechen sind Tätowierungen, die aufgrund der speziellen Körperstelle nicht oder nur bedingt gut in der Haut bleiben. Hierzu zählen die Finger, die Hände und Füße, der Kopf, die Ohren und die Schleimhäute (z. B. Innenlippe). Für diese Stellen wird vom Studio ein angemessener Preis veranschlagt (mindestens 50,00 €, jedoch nicht mehr als 50% des veranschlagten Preises für das erste Stechen).
8. Zahlungsmittel:
8.1 Als Zahlungsmittel akzeptiert das Studio neben Barzahlung auch EC-Zahlungen, Kreditkarten, PayPal, spezielle Gutscheine, Apple Pay und Google Pay.
8.2 Ausgenommen hiervon sind Tätowierungen. Da der Großteil der Tätowierer selbstständige Unternehmer sind, müssen die Tätowierer die Einnahmen unter ihrer zugehörigen Steuer-ID verbuchen. Der Kunde/die Kundin bringt zur Dienstleistungserbringung ausreichend Bargeld mit, um den jeweiligen Tätowierer bezahlen zu können. Ausgenommen hiervon sind Gutscheine und Ratenzahlungen, diese sind auch bei Tattoos möglich.
9. Hygiene:
9.1 Das Studio legt großen Wert auf Hygiene und Gesundheitsschutz. Es werden ausschließlich sterilisierte Instrumente und Materialien oder Einwegmaterial verwendet, das nach jedem Kunden/jeder Kundin gewechselt wird. Die betreffende Stelle wird am Termin vor der Dienstleistungserbringung gereinigt und desinfiziert.
9.2 Zum Einsatz kommen bei jedem Piercing sterile Implantate aus Titan G23, Bioplast oder PTFE bzw. Echtgold. Alle Piercings sind nickelfrei.
9.3 Ferner wird jeder Kunde/jede Kundin am Tag des Piercing-Termins ausführlich (mündlich und schriftlich) über Pflegehinweise und Nachbehandlung informiert.
9.4 Tiere sind im Eingriffsraum nicht gestattet. Kann ein Termin wegen der Mitnahme eines Tieres nicht durchgeführt werden, muss der Kunde/die Kundin den Ausfall von 100% in voller Höhe bezahlen.
9.5 Wird der Schmuck bei einem Piercing direkt nach dem Einsetzen durch das Studio vor Ort wieder entfernt (aufgrund von Nichtgefallen), kann das Studio nach Zustimmung und je nach Material eine Desinfektions-/Ultraschall-/Sterilisationspauschale von 35€ (nach Aufwand bis maximal 60€) berechnen, auch wenn diese den Preis des Schmucks übersteigt.
10.1 Bei Komplikationen ist die Küstenjunge GmbH & Glorious Art vom Kunden/der Kundin unverzüglich zu benachrichtigen.
10.2 Der Kunde/die Kundin erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGBs einverstanden und verzichtet bei auftretenden Komplikationen auf Schadensersatzansprüche gegen die Küstenjunge GmbH & Glorious Art. Sowohl Piercen als auch Tätowieren ist eine Körperverletzung, daher sind Schadensansprüche ausgeschlossen.
10.3 Piercen und Tätowieren ist eine Leistung „Lege Artis“, also eine Leistung nach den Regeln der Kunst. Leichte Abweichungen der vorher besprochenen und markierten Stelle können vorkommen und stellen keinen Mangel am Piercing oder Tattoo selbst dar, weshalb hierfür keine Gewährleistung besteht.
Der Piercer schuldet das Durchstechen der Haut und den Einsatz des Schmucks. Er kann für die Abheilung und das Verwachsen des Schmucks keine Haftung oder Gewährleistung übernehmen.
Der Tätowierer schuldet das schonende Stechen der Haut und die Einhaltung der Hygienestandards. Die stilistischen Mittel sind vorab durch den Kunden/die Kundin zu prüfen.
10.4 Der Kunde/die Kundin trägt das Risiko bei abweichender Pflege und bei Nichtverwendung der empfohlenen Pflegeprodukte.
10.5 Der Kunde/die Kundin trägt das Risiko bei möglichem Schmuckverlust nach Verlassen der Filiale. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen.
10.6 Gewährleistungsansprüche für Tätowierungen sind ausschließlich an den Tätowierer zu stellen, da dieser ein selbstständiger Unternehmer ist und Kunde der Küstenjunge GmbH.
11. Haftung:
11.1 Das Studio haftet nicht, wenn der Kunde/die Kundin durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, auf die das Studio ausdrücklich hingewiesen hat. Dies bezieht sich insbesondere auf unzureichende Informationen über physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen.
11.2 Wenn der Kunde/die Kundin auf die verwendeten Produkte allergisch reagiert, übernimmt das Studio keine Haftung.
11.3 Keine Haftung bei Folgeproblemen durch falsche Pflege.
11.4 Das Studio haftet nicht für den Verlust oder die Zerstörung persönlicher Gegenstände des Kunden/der Kundin, die ins Studio mitgebracht werden.
11.5 Keine Haftung, wenn das Piercing herauswächst, einwächst, ausreißt oder der Schmuck verloren geht.
12.2 Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Dienstleistung verwendet und vertraulich behandelt. Gesundheitsdaten werden sicher für die gesetzliche Aufbewahrungszeit verwahrt.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
15.1 Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der Filiale der Küstenjunge GmbH & Glorious Art.
15.2 Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das zuständige Gericht in Köln vereinbart.